Digitale Technologien bieten
älteren Menschen viele Vorteile:
Sie erleichtern den Kontakt
zu Familie und Freundeskreis; sie sorgen für
schnellen Zugang zu Unterhaltung, Bildung und Kultur; sie
unterstützen Unabhängigkeit und Mobilität.
Die Digitalisierung
durchdringt alle Lebensbereiche. Das gilt für
Jüngere ebenso wie für Ältere. Immer mehr Menschen
verfügen über Internetanschlüsse, E-Mail-Adressen, Profile bei
sozialen Netzwerken, Nutzungsrechte an Soſtware auf Smartphones
und Computern, Zugänge zum Online-Banking, Urheberrechte an
online veröffentlichten Bildern usw.
Was aber passiert damit nach dem Ableben? Laut Bundesgerichtshof ist der digitale Nachlass anderen Erbgegenständen wie Bargeld, Schmuck oder Möbeln gleichzusetzen. Daher sollten Sie früher oder später regeln, was mit Ihren Zugangsdaten, Verträgen und Dateien passieren soll. Diese Tipps helfen Ihnen dabei, die Übersicht zu bewahren und Ihren digitalen Nachlass rechtzeitig und in Ihrem Sinne zu planen.

Diese Liste sollte die wichtigsten Dienste aufführen, bei denen Sie sich online anmelden. Dazu gehören insbesondere Netzanbieter (z. B. Telekom), E-Mail-Dienste (z. B. WEB.DE), Soziale Netzwerke und Messenger (z. B. Facebook und WhatsApp), Online-Shops (z. B. Otto und Amazon), Streaming-Portale (z. B. Netflix), Online-Medien (z. B. Rheinpfalz.de). Mobilitäts-, Energie- und Reiseanbieter, Banken und Zahlungsdienstleister (z. B. Visa und PayPal), eigene Internetseiten (z. B. ein Blog) sowie alle sonstigen Online-Services (z. B. Google). Vermerken Sie auf der Liste den Anbieter, Ihren Benutzernamen, das Passwort und was mit dem Zugang bzw. den hinterlegten Daten geschehen soll (z. B. „Vertrag kündigen, Konto löschen“).

Achten Sie darauf, dass
jederzeit eine aktuelle Version der Liste mit
den Zugangsdaten existiert. Diese Liste sollte sich auf
Papier an einem sicheren Ort befinden, z. B. in einem
Bankschließfach oder Tresor.
Wenn diese Liste Anhang
oder Teil Ihres Testaments sein soll, kann sie auch bei
Ihrem Rechtsanwalt oder beim Nachlassgericht aufbewahrt
werden.
Jedenfalls sollte
niemand zufällig auf diese Liste stoßen können.
Drucken Sie diese Liste
aus.
Wenn die Liste nur als Datei
existiert, sind Sie darauf angewiesen, dass das Speichermedium
funktioniert und zugängig ist.

Diese Person müssen Sie
schriſtlich mit der digitalen
Nachlassverwaltung beauſtragen. Sie können im Text
bestimmen, dass der Zugriff auf die Liste mit den Zugangsdaten
auch zu Lebzeiten möglich sein soll, beispielsweise im Fall
einer schweren Krankheit. Versehen Sie die Vollmacht mit
dem Passus „über den Tod hinaus“ sowie mit Datum und
Unterschriſt, damit sie rechtswirksam ist.
Übergeben Sie der
Vertrauensperson die Vollmacht und sagen Sie ihr, wo die
Liste zu finden ist.
Informieren Sie Ihre
Angehörigen über die Vollmacht, sodass sie Ihren Willen
kennen und respektieren.
Ein Vorlage der Verbraucherzentrale finden Sie hier als Muster.

In der Regel nehmen
Angehörige ihr Erbe an und kümmern sich damit auch um den
digitalen Nachlass.
Eine Pflicht besteht aber
nicht.
Sorgen Sie also vor, falls
Ihre Verwandtschaſt das Erbe ausschlägt. Sprechen
Sie dieses Thema rechtzeitig an. Möglicherweise ist es
sinnvoll, eine Person außerhalb der Familie mit der
Verwaltung des digitalen Erbes zu betrauen. Dieser Mensch
sollte nicht nur vertrauenswürdig und bereit sein,
sondern auch über genug technische Erfahrung für diese
Aufgabe verfügen. Wenn niemand aus dem Familien- oder
Bekanntenkreis in Frage kommt, können Sie spezialisierte
Nachlassdienste bzw. -verwaltungen beauſtragen. Auch immer
mehr Bestattungsunternehmen bieten entsprechende Services
an.
Bei einigen Diensten können Sie einstellen, was mit Ihren Daten nach Ihrem Ableben geschehen soll. Bei Googles Kontoinaktivitäts-Manager können Sie zum Beispiel bestimmen, wer bei längerer Nutzungspause informiert und Zugriff auf die Daten erhalten soll. Sie können auch die automatische Löschung des Kontos vorsehen. In Facebooks Nutzereinstellungen können Sie einen Nachlasskontakt hinterlegen und bestimmen, ob Ihr Profil nach dem Tod entfernt oder in den sogenannten "Gedenkzustand" versetzt wird.

Fotos von Familienfesten, Videos von Urlaubsreisen, digitale Tagebücher –vermutlich haben auch Sie auf Ihren Geräten Dateien von großem Erinnerungswert für Sie und Ihnen nahestehende Menschen. Daher sollten Sie Sicherungskopien anfertigen. Nutzen Sie dafür lokale Datenträger wie USB-Sticks oder externe Festplatten. Alternativ dazu können Sie diese Daten auch in einem Datenspeicher im Internet (Cloud) ablegen. Das Speichern von Daten in der Cloud beugt Datenverlusten vor, ist aber abhängig von Umfang und Anbieter mit Kosten verbunden.

Bestimmte Dinge, z. B. ein
Tagebuch, sind privat und sollen es auch bleiben. Das gilt auch
für Digitales wie E-Mail-Korrespondenz, Fotos oder Videos.
Möglicherweise befinden sich auf Ihren Geräten und
Speichermedien Inhalte, die Ihr Leben oder jenes von
Personen, mit denen Sie in Kontakt stehen, in einem
anderen Licht erscheinen lassen, als Sie es
wünschen.
Versehen Sie allzu Delikates
mit einem Passwort, das nur Sie kennen. Oder löschen Sie
es, um ganz sicher zu gehen.
